Gesprächsbegleitung bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Überlegungen zur Vorsorgeplanung betreffen jeden Menschen, nicht erst am Ende des Lebens. Das Selbstbestimmungsrecht hat einen hohen Wert, deshalb ist der Wunsch eines Menschen, dass sein Wille über wichtige Gesundheitsfragen berücksichtigt wird, von großer Bedeutung. Was aber geschieht, wenn jemand seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann? Für diese Situation kann durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorge getroffen werden. Mit Informationen und Gesprächsbegleitung kann der Beueler Hospizverein Wege bereiten, dass Menschen über wichtige Fragen am Lebensende entscheiden und darüber nachdenken können, wie ihr Wille am Ende des Lebens aussehen könnte, und wie erreicht werden kann, dass der Wille berücksichtigt wird.
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